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stark frequentierten Gästebuch Ein
Staatsmonopol aus der Hitlerzeit
Dem deutschen
Schornsteinfegerwesen, bestehend aus dem Schornsteinfegergesetz und seinen
Ausführungsbestimmungen, genannt "Kehr- und Überprüfungsordnung
(KÜO)", stehen Millionen deutscher Hausbesitzer ablehnend gegenüber.
Dieses Staatsmonopol wurde im Jahre 1935 verordnet und erhielt in der
Nachkriegszeit Gesetzeskraft. Die Kompetenz über die Ausführungsbestimmungen
(KÜO) des Gesetzes liegt bei den Bundesländern. Das führte allmählich dazu,
dass diese ihrerseits auf dem Verordnungswege den Umfang des Gesetzes
fortlaufend erweiterten. Dem Bundestag oblag es bisher, das
Schornsteinfegergesetz in größeren Zeitabständen im Sinne der Länder zu
novellieren. Versuche, sich gegen die Auswüchse dieses Gesetz
zur Wehr zu setzen oder die Ausführungsbestimmungen zu lockern, blieben
bislang erfolglos. Gesetzwidrigkeiten
des Schornsteinfegermonopols
Wegweisung zu seiner Überwindung:
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===> Vereinter Kampf gegen das
Schornsteinfegermonopol Aufschlußreiche Seiten:
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