Das Schornsteinfegergesetz


"Ein Staatsmonopol ist immer ein Monopol unter staatlichem Schutz -
geschützt sowohl gegen mögliche Konkurrenten wie auch gegen unbequeme Kritik."

Friedrich von Hayek


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Ein Staatsmonopol aus der Hitlerzeit

Dem deutschen Schornsteinfegerwesen, bestehend aus dem Schornsteinfegergesetz und seinen Ausführungsbestimmungen, genannt "Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)", stehen Millionen deutscher Hausbesitzer ablehnend gegenüber. Dieses Staatsmonopol wurde im Jahre 1935 verordnet und erhielt in der Nachkriegszeit Gesetzeskraft.

Die Kompetenz über die Ausführungsbestimmungen (KÜO) des Gesetzes liegt bei den Bundesländern. Das führte allmählich dazu, dass diese ihrerseits auf dem Verordnungswege den Umfang des Gesetzes fortlaufend erweiterten. Dem Bundestag oblag es bisher, das Schornsteinfegergesetz in größeren Zeitabständen im Sinne der Länder zu novellieren.

Versuche, sich gegen die Auswüchse dieses Gesetz zur Wehr zu setzen oder die Ausführungsbestimmungen zu lockern, blieben bislang erfolglos.

 

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Gesetzwidrigkeiten des Schornsteinfegermonopols

 

Wegweisung zu seiner Überwindung:

·         ===> Vereinter Kampf gegen das Schornsteinfegermonopol

·         ===> Mitstreiter

 

Aufschlußreiche Seiten: