§§§ Umstrittene Gesetze und Verordnungen §§§

an den

Pranger

"Früher litten wir an den Verbrechen, jetzt an Gesetzen"

Tacitus (55-116)


Kurze Anmerkungen zu Gesetzen und Verordnungen

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Gesetze und Verordnungen machen ein geordnetes menschliches Zusammenleben erst möglich. Sie verhindern Anarchie und Chaos. So bräche zum Beispiel ohne eine Strassenverkehrsordnung das Verkehrswesen zusammen. Nicht alle Gesetze und Verordnungen werden von der Bevölkerung mit Wohlwollen aufgenommen oder sind dem Staate nützlich. Gesetze mit Schlupflöchern sind schlechte Gesetze.

So schrieb bereits der griechische Gesetzgeber Solon (um 640-560 v.Chr.): "Schlechten Gesetzen entspringt manche Gefahr für den Staat."

Der Politologe Joachim Fest schreibt:
"Der Staat ist dabei, uns in Vorschriften und Paragraphen zu ersticken. Die Politiker reden vom "mündigen Bürger, in Wirklichkeit versuchen sie, unser Leben immer mehr zu gängeln."

Gesetzesbumerang
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Hans Schneider schreibt in seinem Standardwerk "Gesetzgebung":
"Wenn ein frei und geheim gewähltes Parlament in einem geordneten Verfahren ein Gesetz beschlossen hat, so steht zu vermuten, dass dieses Gesetz, von der Bevölkerung anerkannt oder doch hingenommen wird. In einer Demokratie kann jedenfalls auf Dauer nichts eingeführt oder in Geltung gehalten werden, was die Masse der Wähler ablehnt oder nicht wenigstens zu dulden bereit ist."

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Auf diesen Seiten beschränke ich mich auf das Verwaltungsrecht. Dieses ist das Recht des Bürgers und nicht das der Verwaltung, wenn auch oft der Eindruck entsteht, es sei umgekehrt.

Die wenigsten Bürger kommen mit dem Strafrecht in Konflikt, schon eher mit dem Privatrecht und dem Arbeitsrecht. Der Verwaltung jedoch ist jeder von uns ausgeliefert, weshalb dieser Bereich zu häufigen Rechtsstreitigkeiten führt.

Werden Verwaltungsgesetze und -rechtsverordnungen nicht von der Bevölkerung angenommen oder werden sie nicht fortlaufend gesellschaftlichen Veränderungen angepasst, sind sie Verursacher von Widerstand und Gesetzesübertretungen. Unterlässt es der Staat darauf zu reagieren, sind Rechtsstreitigkeiten und Proteste die Folge.

Man kann aber nicht erwarten, dass die gesetzgebenden Gremien mit soviel Sachverstand behaftet sind, dass sie die volle Tragfähigkeit eines Gesetzes einzuschätzen in der Lage sind. Deshalb sind sie auf Expertenwissen angewiesen. Aber auch Experten sind keine Götter. Experten sind leicht der Gefahr ausgesetzt, eigene Interessen zu verfolgen, die sie in das Gesetz einbringen möchten. Das lässt erkennen, wie schwierig es ist, unter Wahrung absoluter Neutralität ein Gesetz zu erlassen.

Es sind aber auch in jüngerer Zeit Gesetze erlassen worden, die sich alsbald als Flop erwiesen. Dazu gehören einige der in aller Eile erlassenen, über das Ziel hinausgeschossenen, "Umweltgesetze". Auch erwiesen sich, in aller Hast erlassene Gesetze zur deutschen Wiedervereinigung, als nicht niet- und nagelfest.

Wer unter der Last von Gesetzen oder Verordnungen zu leiden hat, kann seinen Fall entweder auf einer Seite dieser Homepage darstellen lassen, oder ich linke auf die seinige. Voraussetzung ist jedoch, dass sein Fall von allgemeinem Interesse ist.



Gesetze am Pranger
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Göttin Justitia
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Ein höchst umstrittenes Gesetz und das auf ihm beruhende Monopol erregt unsere die Gemüter:

===> Das Schornsteinfegergesetz

===> Das Schornsteinfegermonopol

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Ferner:

===> Melhorn: Rechtsmissbrauch


===> Wege zu einem besseren Steuersystem


===> Randthema Klimaüberraschung: Fakten zur Fabrikation der Klimakatastrophe




Wie geht man gegen umstrittene Gesetze und Verordnungen vor?

1. Die Petition.

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Jedem Bürger steht das verfassungsmässige Recht zu, sich mit einer Petition (Gesuch, Eingabe) kostenfrei unmittelbar an die zuständige Behörde oder besser an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionstext ist eine formlose Beschreibung des Anliegens. Eine Petition kann auf 3 Parlamentsebenen eingereicht werden: Land, Bund oder EU. Jedes Parlament besitzt einen eigenen Petitionsausschuss, welcher die Eingaben berät und im Bedarfsfall an das entsprechende Ministerium oder die entsprechende Behörde weiterleitet.

Der Petitionsausschuss hat deren Entscheidung zu prüfen und sie dem Antragsteller (Petenten) mit oder ohne Einspruchsrecht zu übermitteln. Der Petent hat allerdings kein Recht auf die Durchführung seiner Beschwerde.


An folgende Parlamente können Petitionen eingereicht werden:

Petition an den Landtag des jeweiligen Bundeslandes

An die (dies nur als Beispiel!)
Petition des Landtags von Baden/Württemberg,
Konrad Adenauerstr. 4
70173 Stuttgart


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Petition an den deutschen Bundestag:

An den
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Platz der Republik
11011 Berlin

Petition an das Europäische Parlament:

Europäisches Parlament
Abteilung Tätigkeit der Mitglieder
L-2929 Luxemburg

oder online unter

http://www.europarl.europa.eu/parliament/public/staticDisplay.do;jsessionid=470DA3CD68C1C3090542EB9F65F38D9D.node1?language=DE&id=49



2. Klage beim Verwaltungsgericht des jeweiligen Bundeslandes.
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Das Verwaltungsgericht urteilt auf der Basis eines bestehenden Gesetzes und stellt dieses nicht in Frage. Solange nicht dagegen verstoßen wird, ist die Klage erfolglos. Bevor man klagt solle man sich vergewissern, ob ein Gesetzesverstoß nachweisbar ist.

Fühlt man sich durch ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung benachteiligt oder geschädigt, kann man in einem Zeitraum von zwei Jahren nach deren Erlass beim Verwaltungsgericht Klage erheben. Ist die Klage berechtigt, wird sie an die nächsthöhere Instanz verwiesen. Dies ist das Oberverwaltungsgericht oder in Baden-Württemberg, Bayern und Bremen der Verwaltungsgerichtshof. Auf der höheren Ebene besteht Anwaltszwang.

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Die Berufung gegen Endurteile eines Verwaltungsgerichts geht ebenfalls an das Oberverwaltungsgericht bezw. Verwaltungsgerichtshof, die nach erneuter Prüfung in der Regel wieder durch Urteil entscheiden. Ab hier herrscht Anwaltszwang.

Eine Revision geht an das Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Aber auch dieses prüft den Streitfall nur in rechtlicher Hinsicht.


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© 21.12.2009 Paul Theisen. email: theisenbb@freenet.de
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